Richtlinien, Regeln & Ausnahmen

Alles über Kontrollen, Strafen, Ausnahmen und Ihre Rechte bei der österreichischen Autobahnvignette.

Reise-Checkliste: Vor der Abfahrt

  1. Gültige Vignette für Ihr Fahrzeug vorhanden?
  2. Bei eVignette: Kennzeichen korrekt eingetragen?
  3. Bei eVignette: Bereits ab Mitternacht heute gültig?
  4. Klebevignette korrekt innen an der Windschutzscheibe?
  5. Gültigkeitsdauer für Hin- und Rückfahrt ausreichend?
  6. Streckenmaut-Abschnitte auf der Route geprüft?
  7. Bargeld oder Karte für Streckenmaut dabei?
  8. Fahrzeugpapiere vollständig mitgeführt?
  9. Führerschein gültig und dabei?
  10. Österreichische Tempolimits bekannt (Autobahn: 130 km/h)?
  11. Winterreifenpflicht (Oktober–April) beachtet?
  12. Kaufbeleg der Vignette gespeichert oder ausgedruckt?

Strafen bei fehlender oder ungültiger Vignette

⚠ Rechtliche Grundlage: Das Fahren ohne gültige Vignette ist eine Verwaltungsübertretung nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) Österreichs.
Strafen und Mautbeträge
VerstoßBetragFrist
Ersatzmaut (freiwillig, vor Ort)120 €Sofort
Bußgeld bei Nichtbezahlung300 – 3.000 €Behördliches Verfahren
Manipulierte Vignettebis 3.000 €Behördliches Verfahren
Falsch angebrachte Klebevignette120 €Sofort
eVignette mit falschem Kennzeichen120 €Sofort
Kontrolle und Strafen

Ausnahmen von der Vignettenpflicht

  • Bundesstraßen (B-Straßen): Keine Vignettenpflicht – legal als Alternativroute nutzbar.
  • Streckenmautpflichtige Abschnitte: Separate Maut erforderlich (Brenner, Tauern, Karawankentunnel).
  • Fahrzeuge über 3,5 t: GO-Box statt Vignette.
  • Einsatzfahrzeuge: Polizei, Feuerwehr, Rettung befreit.
  • Behindertenausweis: Unter bestimmten Voraussetzungen Befreiung möglich.
  • Motorräder mit Beiwagen: Motorrad-Tarif gilt.
  • Anhänger/Wohnwagen: Kein eigener Vignettentyp – Zugfahrzeug benötigt Vignette.
  • Kurzstrecken: Keine Ausnahme – Vignettenpflicht gilt auch für kurze Autobahnabschnitte.

Streckenmaut-Übersicht

Wichtige Streckenmaut-Abschnitte (Auswahl, Preise ca.)
StreckeStraßePKW ca.Hinweis
BrennerautobahnA1311,00 €Route nach Italien
TauernautobahnA1013,50 €Salzburg–Villach
KarawankentunnelA118,00 €Grenze Slowenien
Arlberg-StraßentunnelS1612,50 €Vorarlberg–Tirol
Großglockner-HochalpenstraßePrivatstraße37,00 €Saisonbetrieb

Beschwerden und Einsprüche

Einspruch gegen Ersatzmaut

Innerhalb von 4 Wochen schriftlich an die ASFINAG. Angaben: Kennzeichen, Datum, Ort, Begründung, Kaufbeleg. Kontakt: Rotenturmstraße 5–9, 1010 Wien. Tel: +43 50108-0. E-Mail: [email protected]

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung bei der ausstellenden Bezirksverwaltungsbehörde. EU-Rechtshilfe ermöglicht Vollstreckung in Deutschland.

Allgemeine Beschwerden

Volksanwaltschaft Österreich: Singerstraße 17, 1010 Wien. Tel: +43 1 51505-0.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo kann ich die Vignette in München kaufen?

In München und Umgebung sind ADAC-Geschäftsstellen, ausgewählte Tankstellen sowie der ASFINAG-Webshop die besten Anlaufstellen. Besonders bequem: die eVignette direkt online kaufen.

Gilt die Vignette auch für Wohnmobile?

Ja, für Wohnmobile bis 3,5 t zGG gilt der PKW-Tarif. Wohnmobile über 3,5 t benötigen eine GO-Box.

Was passiert, wenn ich die Vignette vergessen habe?

Ohne gültige Vignette droht eine Ersatzmaut von 120 € bei Kontrolle. Bei Nichtbezahlung kann ein Bußgeld von bis zu 3.000 € folgen.

Kann ich die eVignette stornieren?

Nein. Einmal gekaufte Vignetten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Ausnahmen nur bei technischen Fehlern der ASFINAG.

Gilt die österreichische Vignette auch in der Schweiz?

Nein. Für die Schweiz ist eine separate Autobahnvignette erforderlich (aktuell 40 CHF/Jahr).

Muss ich als Transitreisender eine Vignette kaufen?

Ja. Wer österreichische Autobahnen oder Schnellstraßen nutzt – auch auf der Durchreise – benötigt eine gültige Vignette.

Wie lange ist die Jahresvignette gültig?

Vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres – ca. 14 Monate. Erhältlich ab 1. November des Vorjahres.

Sind Elektrofahrzeuge von der Vignettenpflicht befreit?

Nein. Für Elektrofahrzeuge gelten dieselben Regeln wie für konventionelle Fahrzeuge.