Richtlinien, Regeln & Ausnahmen
Alles über Kontrollen, Strafen, Ausnahmen und Ihre Rechte bei der österreichischen Autobahnvignette.
Reise-Checkliste: Vor der Abfahrt
- Gültige Vignette für Ihr Fahrzeug vorhanden?
- Bei eVignette: Kennzeichen korrekt eingetragen?
- Bei eVignette: Bereits ab Mitternacht heute gültig?
- Klebevignette korrekt innen an der Windschutzscheibe?
- Gültigkeitsdauer für Hin- und Rückfahrt ausreichend?
- Streckenmaut-Abschnitte auf der Route geprüft?
- Bargeld oder Karte für Streckenmaut dabei?
- Fahrzeugpapiere vollständig mitgeführt?
- Führerschein gültig und dabei?
- Österreichische Tempolimits bekannt (Autobahn: 130 km/h)?
- Winterreifenpflicht (Oktober–April) beachtet?
- Kaufbeleg der Vignette gespeichert oder ausgedruckt?
Strafen bei fehlender oder ungültiger Vignette
| Verstoß | Betrag | Frist |
|---|---|---|
| Ersatzmaut (freiwillig, vor Ort) | 120 € | Sofort |
| Bußgeld bei Nichtbezahlung | 300 – 3.000 € | Behördliches Verfahren |
| Manipulierte Vignette | bis 3.000 € | Behördliches Verfahren |
| Falsch angebrachte Klebevignette | 120 € | Sofort |
| eVignette mit falschem Kennzeichen | 120 € | Sofort |
Ausnahmen von der Vignettenpflicht
- Bundesstraßen (B-Straßen): Keine Vignettenpflicht – legal als Alternativroute nutzbar.
- Streckenmautpflichtige Abschnitte: Separate Maut erforderlich (Brenner, Tauern, Karawankentunnel).
- Fahrzeuge über 3,5 t: GO-Box statt Vignette.
- Einsatzfahrzeuge: Polizei, Feuerwehr, Rettung befreit.
- Behindertenausweis: Unter bestimmten Voraussetzungen Befreiung möglich.
- Motorräder mit Beiwagen: Motorrad-Tarif gilt.
- Anhänger/Wohnwagen: Kein eigener Vignettentyp – Zugfahrzeug benötigt Vignette.
- Kurzstrecken: Keine Ausnahme – Vignettenpflicht gilt auch für kurze Autobahnabschnitte.
Streckenmaut-Übersicht
| Strecke | Straße | PKW ca. | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Brennerautobahn | A13 | 11,00 € | Route nach Italien |
| Tauernautobahn | A10 | 13,50 € | Salzburg–Villach |
| Karawankentunnel | A11 | 8,00 € | Grenze Slowenien |
| Arlberg-Straßentunnel | S16 | 12,50 € | Vorarlberg–Tirol |
| Großglockner-Hochalpenstraße | Privatstraße | 37,00 € | Saisonbetrieb |
Beschwerden und Einsprüche
Einspruch gegen Ersatzmaut
Innerhalb von 4 Wochen schriftlich an die ASFINAG. Angaben: Kennzeichen, Datum, Ort, Begründung, Kaufbeleg. Kontakt: Rotenturmstraße 5–9, 1010 Wien. Tel: +43 50108-0. E-Mail: [email protected]
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung bei der ausstellenden Bezirksverwaltungsbehörde. EU-Rechtshilfe ermöglicht Vollstreckung in Deutschland.
Allgemeine Beschwerden
Volksanwaltschaft Österreich: Singerstraße 17, 1010 Wien. Tel: +43 1 51505-0.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo kann ich die Vignette in München kaufen?
In München und Umgebung sind ADAC-Geschäftsstellen, ausgewählte Tankstellen sowie der ASFINAG-Webshop die besten Anlaufstellen. Besonders bequem: die eVignette direkt online kaufen.
Gilt die Vignette auch für Wohnmobile?
Ja, für Wohnmobile bis 3,5 t zGG gilt der PKW-Tarif. Wohnmobile über 3,5 t benötigen eine GO-Box.
Was passiert, wenn ich die Vignette vergessen habe?
Ohne gültige Vignette droht eine Ersatzmaut von 120 € bei Kontrolle. Bei Nichtbezahlung kann ein Bußgeld von bis zu 3.000 € folgen.
Kann ich die eVignette stornieren?
Nein. Einmal gekaufte Vignetten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Ausnahmen nur bei technischen Fehlern der ASFINAG.
Gilt die österreichische Vignette auch in der Schweiz?
Nein. Für die Schweiz ist eine separate Autobahnvignette erforderlich (aktuell 40 CHF/Jahr).
Muss ich als Transitreisender eine Vignette kaufen?
Ja. Wer österreichische Autobahnen oder Schnellstraßen nutzt – auch auf der Durchreise – benötigt eine gültige Vignette.
Wie lange ist die Jahresvignette gültig?
Vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres – ca. 14 Monate. Erhältlich ab 1. November des Vorjahres.
Sind Elektrofahrzeuge von der Vignettenpflicht befreit?
Nein. Für Elektrofahrzeuge gelten dieselben Regeln wie für konventionelle Fahrzeuge.